Monitoring


Bei der Zuordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft wird im Genehmigungsverfahren häufig ein Monitoring festgesetzt. Dies gilt auch für die Zuordnung von vorgezogenen Ökokonto-Maßnahmen zu Eingriffen.

Das Monitoring dient zur Überwachung der Wirksamkeit der umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es wird beispielsweise die Entwicklung der angestrebten Zielbiotope und Zielhabitate durch die Kartierung vorhandener Pflanzen- und Tierarten überprüft. Insbesondere bei Maßnahmen, die das europäische Artenschutzrecht oder europäische Schutzgebiete betreffen, werden hohe naturschutzfachliche und rechtliche Anforderungen an ein adäquates Monitoringkonzept gestellt. Aber auch außerhalb von Schutzgebieten ist eine Erfolgskontrolle der umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von großer Bedeutung.

Die Flächenagentur Baden-Württemberg führt seit Jahren Monitorings zu umgesetzten Ökokonto-Maßnahmen durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Biotop- und Vegetationskartierungen, sowie faunistischen Erhebungen.