Produktionsintegrierte Kompensation


Landwirtschaftliche Betriebe sind auf ihre Produktionsflächen angewiesen. Damit diese Flächen nicht übermäßig durch Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden und damit für die landwirtschaftliche Produktion verloren gehen, können produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) durchgeführt werden. Dabei findet eine naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen statt, wobei diese weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Wertschöpfung bleibt beim Bewirtschafter und der Naturhaushalt wird dauerhaft aufgewertet, da die Art der Bewirtschaftung die gute fachliche Praxis übersteigt und damit eine dauerhafte naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche gewährleistet ist.

Mögliche Maßnahmen reichen von der Erhöhung des Saatreihenabstandes zur Förderung lichtliebender Ackerwildkrautarten, über die Verlängerung der Stoppelbrachen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes für Offenlandarten bis hin zur Anlage rotierender Blühstreifen als Rückzugs- und Nahrungsflächen.

Die Flächenagentur Baden-Württemberg beschäftigt sich seit ihrer Gründung mit der Entwicklung von Bewirtschaftungsweisen, die als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen anrechenbar sind sowie mit der Bewertung der Maßnahmen entsprechend Ökokonto-Verordnung und der rechtssicheren Umsetzung der Maßnahmen und Zuordnung zu Eingriffen.

Wir von der Flächenagentur beraten Sie gerne über die Möglichkeiten von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen – individuell abgestimmt auf Ihre Vorstellungen und die Bedingungen bei Ihnen vor Ort.