Ökopunkte planen


Gemäß der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg werden an vorgezogene Kompensationsmaßnahmen spezifische Anforderungen gestellt. Dabei sind bestimmte Grundsätze sowohl für die Maßnahmenfläche und Maßnahmenplanung, als auch für das erforderliche Antragsverfahren einzuhalten. Die Flächenagentur Baden-Württemberg übernimmt gern alle erforderlichen Schritte für Sie und überprüft in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung Ihrer Fläche für Ökokonto-Maßnahmen.

Auf geeigneten Flächen muss eine detaillierte Erfassung des aktuellen Zustandes stattfinden, damit die Fläche nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung bewertet werden kann.

Die Erfassung des aktuellen Zustandes dient als Grundlage für die Maßnahmenplanungen und zur Ermittlung des Ausgangszustandes in Ökopunkten. Anschließend können Überlegungen stattfinden, welche naturschutzfachlichen Aufwertungen auf der Maßnahmenfläche stattfinden können. Im Rahmen der detaillierten Maßnahmenplanung wird der zukünftige Zustand der Maßnahmenfläche prognostiziert und ebenfalls entsprechend der Ökokonto-Verordnung bewertet. Die Aufwertung in Ökopunkten ergibt sich auf Basis der Bewertung des aktuellen Zustandes und des prognostizierten Zustandes in 25 Jahren. Die Differenz zwischen Ausgangszustand und Zielzustand ergibt die Aufwertung in Ökopunkten.

Die Maßnahmenplanung und die Bewertung werden anschließend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises entsprechend den Vorgaben des § 3 der Ökokonto-Verordnung zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Zustimmung und Genehmigung der Maßnahme (durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde) werden die Ökopunkte auf dem Ökokonto des Maßnahmenträgers gutgeschrieben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und beim Verfahren zur Genehmigung von Ökokonto-Maßnahmen. Unsere Planer beschäftigen sich tagtäglich mit Fragestellungen zum Ökokonto und können daher auf ein fundiertes Wissen und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.