Ökokonto sorgt weiterhin für interessante Diskussionen

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11.11.2015

Ostfildern. Der 3. Ökokonto-Tag am 11.11.2015 bei der Flächenagentur Baden-Württemberg in Ostfildern stieß wieder auf großes Interesse und wurde von über 100 Vertretern der Kommunen, Unternehmen, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden besucht. Der Ökokonto-Tag bietet laut Herrn Fehrenbach, Geschäftsführer der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, ein Forum für alle Akteure sich hinsichtlich der Neuerungen und Erfahrungen mit der Umsetzung der Ökokonto-Verordnung auszutauschen.

In seinem Grußwort blickt Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., auf rund viereinhalb Jahre Ökokonto-Verordnung zurück. Als positiv hob er das einheitliche Bewertungsverfahren hervor. Eine große Erleichterung stelle auch die neue Möglichkeit der Anrechnung von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen als bauleitplanerische Maßnahmen dar, die in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht gegeben war. Die Ökokonto-Verordnung verlangt die Dokumentation der genehmigten Ökokontomaßnahmen auf einer öffentlichen Internetplattform. Defizite sieht Herr Dr. Bronner in der Dokumentation von baurechtlichen Ökokontomaßnahmen, die bisher nicht zwingend vorgeschrieben war. In der neuen Legislaturperiode soll die Ökokonto-Verordnung evaluiert werden. Das im Juli diesen Jahres in Kraft getretene neue Landesnaturschutzgesetz wurde den Teilnehmern des Ökokonto-Tages durch Wolfgang Baur, Leiter der Abteilung Naturschutz und Tourismus im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vorgestellt. Die Anpassung des baden-württembergischen Naturschutzrechtes an das Bundesnaturschutzgesetz von 2009 wurde erforderlich, weil der Bund durch das BNatSchG Vollregelungen erlassen hat, die das bisherige Landesnaturschutzgesetz weitgehend verdrängt haben. Eine wichtige Neuerung für den Handel mit Ökopunkten stellt die räumliche Flexibilisierung dar, wonach Eingriffe nun auch im nächstgelegenen benachbarten Naturraum dritter Ordnung oder auf dem Gebiet der vom Eingriff betroffenen Gemeinde kompensiert werden können. Auch die Dokumentation von durchgeführten Kompensationsmaßnahmen, z.B. im bauleitplanerischen Bereich, wird durch das neue NatSchG gefördert.  

Karl Greißing, Leiter der Abteilung Energiewirtschaft des Umweltministeriums, berichtete über Stand und Perspektiven der Energiewendeprojekte in Baden-Württemberg. Es folgten weitere Vorträge mit zahlreichen Praxisbespielen zur Planung und Umsetzung von Ökokontomaßnahmen und einem Schwerpunkt auf den sogenannten produktionsintegrierten Maßnahmen. Hierbei wurden durch Dr. Steffen Kautz, STKautz-Rechtsanwälte, auch die rechtlichen Aspekte der Unterhaltung und Sicherung von Kompensationsmaßnahmen behandelt. Herr Schanz vom Landratsamt Ravensburg blickte aus der Sicht einer Genehmigungsbehörde auf die Ökokonto-Verordnung und die Anwendung in der Praxis.

Thomas Beißwenger, Geschäftsführer der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, hob in seiner abschließenden Zusammenfassung noch einmal hervor, dass die noch junge Ökokonto-Verordnung sicherlich auch weiterhin viel Anlass zu lebhaften Diskussionen bieten werde und kündigte den nächsten Ökokonto-Tag am 9. November 2016 in Ostfildern an.

Dr. Gerhard Bronner, Thomas Beißwenger, Mdgt. Karl Greißing, Mdgt. Wolfgang Baur, Bernhard Kübler und Manfred Fehrenbach (v.l.n.r.)

Anregende Diskussionen nach den Vorträgen