Ökopunkte planen
Gemäß der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg werden an vorgezogene Kompensationsmaßnahmen spezifische Anforderungen gestellt. Dabei sind bestimmte Grundsätze sowohl für die Maßnahmenfläche und Maßnahmenplanung, als auch für das erforderliche Antragsverfahren einzuhalten. Die Flächenagentur Baden-Württemberg übernimmt gern alle erforderlichen Schritte für Sie und überprüft in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung Ihrer Fläche für Ökokonto-Maßnahmen.
Auf geeigneten Flächen muss eine detaillierte Erfassung des aktuellen Zustandes stattfinden, damit die Fläche nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung bewertet werden kann.
Die Erfassung des aktuellen Zustandes dient als Grundlage für die Maßnahmenplanungen und zur Ermittlung des Ausgangszustandes in Ökopunkten. Anschließend können Überlegungen stattfinden, welche naturschutzfachlichen Aufwertungen auf der Maßnahmenfläche stattfinden können. Im Rahmen der detaillierten Maßnahmenplanung wird der zukünftige Zustand der Maßnahmenfläche prognostiziert und ebenfalls entsprechend der Ökokonto-Verordnung bewertet. Die Aufwertung in Ökopunkten ergibt sich auf Basis der Bewertung des aktuellen Zustandes und des prognostizierten Zustandes in 25 Jahren. Die Differenz zwischen Ausgangszustand und Zielzustand ergibt die Aufwertung in Ökopunkten.
Die Maßnahmenplanung und die Bewertung werden anschließend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises entsprechend den Vorgaben des § 3 der Ökokonto-Verordnung zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Zustimmung und Genehmigung der Maßnahme (durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde) werden die Ökopunkte auf dem Ökokonto des Maßnahmenträgers gutgeschrieben.
Abhängig von der Zielsetzung und Lage einer Maßnahme sind gegebenenfalls zusätzlich Aspekte zu beachten, hierzu zählen unter anderem die folgenden Maßnahmentypen:
- Ökokonto-Maßnahmen im Wald
- Ökokonto-Maßnahmen in Steillagen (ehemalige Rebflächen)
- Produktionsintegrierte Kompensation
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und beim Verfahren zur Genehmigung von Ökokonto-Maßnahmen. Unsere Planer beschäftigen sich tagtäglich mit Fragestellungen zum Ökokonto und können daher auf ein fundiertes Wissen und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Ökokonto im Wald
Entsprechend der Ökokonto-Verordnung Anlage 1 sind im Wald nur eine begrenzte Anzahl an Zielzuständen ökokontofähig. Dies bedeutet, dass Ökokonto-Maßnahmen im Wald nicht auf allen Waldflächen möglich sind. Insbesondere eignen sich feuchte oder trockene Waldbestände für die Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen im Wald, sofern die Bestände nicht schon in einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand sind. Zudem können Eichen-Sekundärwälder oder Waldrefugien entwickelt werden.
Ökokonto-Maßnahmen in Steillagen (ehemalige Rebflächen)
Steillagen stellen aufgrund der standörtlichen Bedingungen interessante Flächen zur Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen dar. Durch geeignete Maßnahmen lassen sich der aktive Erhalt und Schutz von Strukturelementen der Kulturlandschaft sowie die Schaffung von wertvollen Offenlandbiotopen auf den Flächen umsetzen. Eine extensive Nutzung der Flächen kann zu hochwertigen Lebensräumen führen, in denen sich Arten ansiedeln, die an die trockenen und sonnigen Standorte angepasst sind. Rebflächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen, besitzen ein hohes Potential für naturschutzfachliche Aufwertungen. Bedingung für eine ökokontofähige Maßnahme ist entsprechend Ökokonto-Verordnung eine Mindestgröße von 2.000 m². Die zukünftige Nutzung ist abhängig von den lokalen Möglichkeiten und kann von extensivem Weinanbau bis zu einer Beweidung oder – soweit technisch möglich – einer jährlich 1- bis 2-maligen Mahd reichen. Das Ziel besteht jeweils darin, naturschutzfachlich hochwertige Lebensräume zu entwickeln und langfristig zu erhalten. Die angestrebten Entwicklungsziele und insbesondere ein konkretes Umsetzungs- und Pflegekonzept müssen konkret auf die jeweilige Steillagenfläche zugeschnitten werden. Erst dann können auch genaue Angaben zum naturschutzfachlichen Aufwertungspotential bzw. den erzielbaren Ökopunkten gemacht werden. Eine Umwandlung von Rebflächen zu einem anderen Nutzungstyp ist nur nach Zustimmung der Behörden möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten zur Durchführung einer Ökokonto-Maßnahme in Steillagen.
Produktionsintegrierte Kompensation (piK)
Unter produktionsintegrierter Kompensation (piK) versteht man Kompensationsmaßnahmen, die weiterhin als landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Produktionsfläche dienen und durch eine angepasste Bewirtschaftung zur Kompensation von Eingriffen dienen. Derartige Ökokonto-Maßnahmen vereinen Produktion und naturschutzfachliche Aufwertung auf einer Fläche und können für Flächennutzer eine geeignete Form der zukünftigen Flächenbewirtschaftung darstellen, bei der Ökopunkte generiert werden.
Weitere Informationen zu produktionsintegrierter Kompensation.